Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Hotelzimmern («Beherbergungsleistungen») und/oder die Überlassung von Konferenz- oder Banketträumlichkeiten («Veranstaltungsleistungen»), für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen sowie die kulinarischen Leistungen («Gastro») und die Wellness-Leistungen («Spa») des Dolder Grand bzw. der Dolder Hotel AG (nachfolgend «Dolder Grand») an Kunden (die nachfolgend entweder als «Veranstalter» oder «Gast» bezeichnet sind; bei Bestimmungen, die für beide Kategorien gelten, findet der Begriff «Kunde» Anwendung).
1.2. Die allgemeinen Bestimmungen dieses ersten Teils der AGB gelten für sämtliche Leistungen des Dolder Grand. Für Beherbergungsleistungen, Veranstaltungsleistungen, Gastronomieleistungen und Spa-Dienstleistungen kommen zusätzlich die Vertragsbestimmungen für die betreffende Leistungskategorie zur Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen zu den einzelnen Leistungen und diesen allgemeinen Bestimmungen gehen die Bestimmungen zu den einzelnen Leistungen vor.
1.3. Sämtliche Offerten des Dolder Grand basieren auf den vorliegenden AGB. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages mit dem Dolder Grand. Das Dolder Grand behält sich jederzeitige Änderungen an den AGB vor. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Webseite des Dolder Grand publiziert. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des Dolder Grand akzeptiert der Kunde die jeweils aktuellen AGB. Individuelle Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Dolder Grand und dem Kunden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSPARTNER
2.1. Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden erhält dieser vom Dolder Grand eine Reservierungsbestätigung in Textform (per E-Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag kommt erst mit dieser Reservierungsbestätigung des Dolder Grand an den Kunden zustande.
2.2. Ein Kunde ist «Veranstalter», wenn er (i) Events in den Räumlichkeiten des Dolder Grands durchführt oder (ii) Gruppenbuchungen ab 10 Personen vornimmt.
2.3. Ein Kunde ist «Gast», wenn er nicht Veranstalter ist.
2.4. Hat ein Dritter für den Kunden gehandelt, haftet der Kunde zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen des Dolder Grand entstehen.
3. LEISTUNGEN, ZAHLUNGEN UND PREISE
3.1. Das Dolder Grand verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten bzw. reservierten und vom Dolder Grand schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dolder Grand das vereinbarte Entgelt für die gebuchten Leistungen und die von ihm in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Kosten, die auf Wunsch des Kunden an Dritte erbracht werden.
3.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
3.3. Das Dolder Grand verlangt eine angemessene Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Dolder Grand berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Dolder Grand für den aus dem Dahinfallen des Vertrages entstehenden Schaden haftbar.
3.4. Alle verrechneten Leistungen, die im Dolder Grand erbracht werden, müssen finanziell durch eine Kreditkarte oder eine andere Zahlungsart gedeckt sein. Sofern keine Anzahlung vereinbart oder geleistet wurde, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens im Zeitpunkt der Anreise eine entsprechende Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie zu leisten. Bei Tischreservierungen und Konsumationen in Food & Beverage Outlets gilt generell, dass die bezogenen Dienstleistungen spätestens zum Zeitpunkt der Abreise beglichen sein müssen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Dolder Grand berechtigt, Verzugs-zinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Reservierung und vertraglich vereinbarter Leistungserbringung 12 Monate, so ist das Dolder Grand berechtigt, einseitig und ohne Vorankündigung an den Kunden die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der zu beziehenden Leistung zu berechnen.
4. EINHALTUNG VON REGELUNGEN DES DOLDER GRAND / ANBRINGEN VON DEKORATIONSMATERIALIEN
4.1. Regelungen des Dolder Grand, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., sind einzuhalten.
4.2. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Dolder Grand. Der Kunde haftet für jeglichen dem Dolder Grand daraus entstehenden Schaden. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das von ihm eingebrachte Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Bestimmungen und sämtlichen anderen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entspricht.
5. W-LAN NUTZUNG
5.1. Das Dolder Grand stellt dem Kunden kostenlos über ein W-Lan Netzwerk einen Internetzugang zur Verfügung. Diese Leistung beinhaltet keine Bereitstellung von Firewalls oder Programmen zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen. Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Kunde selbstständig schützen. Unbekannte Dateien sollten vom Kunden nicht geöffnet werden. Der Kunde darf das W-Lan des Dolder Grand nicht dazu nutzen, rechtswidrige Inhalte zu empfangen oder anderen Personen zugänglich zu machen. Die Nutzung des W-Lan untersteht ausserdem den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, die auf der Website des Dolder Grand unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.thedoldergrand.com/nutzungsbedingungen-wlan.
6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND AUFNAHMEN AUF DEM GELÄNDE DES DOLDER GRAND
6.1. Alle Rechte am Dolder Grand, insbesondere Logos, Marken, Hotel- und Firmennamen sowie das äussere Erscheinungsbild des Dolder Grand und seiner Einrichtung stehen im alleinigen Eigentum der Dolder Hotel AG. Sofern Kunden und deren Gäste bei ihrem Aufenthalt auf dem Gelände des Dolder Grand Fotos, Videos, Audio und/oder visuelle Aufnahmen aller Art erstellen, dürfen diese nur für den eigenen privaten Gebrauch genutzt werden. Dabei ist auf die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu achten, die sich ebenfalls auf dem Gelände befinden (z.B. andere Kunden, Besucher oder Angestellte des Dolder Grand). Solche Personen dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sie den Aufnahmen vor-gängig zustimmen. Die auf dem Gelände des Dolder Grand vorhandene Kunst ist urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen von Kunst dürfen nur zum eigenen persönlichen Gebrauch verwendet werden. Die Verwendung von Aufnahmen für andere Zwecke bedarf der Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers.
6.2. Die Verwendung von Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist verboten und bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Dolder Grand. Als kommerzieller Zweck gilt alles, was nicht dem ausschliesslich eigenen persönlichen Gebrauch dient (als kommerziell gelten beispiels-weise auch Aufnahmen von Markenbotschaftern oder Social Media Influencern, welche für ihre Tätigkeit direkt oder indirekt eine Leistung erhalten). Foto- und Filmaufnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Dolder Grand sind in den gemieteten Räumen grundsätzlich erlaubt. Werden Aufnahmen in den öffentlichen Bereichen gewünscht, muss das Dolder Grand dies vorgängig genehmigen. Sämtliche Anfragen sind un-ter Angabe der veröffentlichenden Person (Auftraggeber), des konkreten Verwendungszwecks (zu vermarktendes Produkt/Leistung, Publikationsmedium), der zu verwendenden Kennzeichen/Bilder und allfälliger weiterer Angaben an folgende E-Mail-Adresse zu richten: pr@dolderhotelag.com.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten untersteht der Datenschutzerklärung der Dolder Hotel AG. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Webseite des Dolder Grand unter folgendem Link abrufbar: https://www.thedoldergrand.com/datenschutzrichtlinie/
8. HAFTUNG
8.1. Der Kunde haftet gegenüber dem Dolder Grand für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, oder seine Gäste verursacht werden. Das Dolder Grand lehnt jede Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Ge-genständen ab, die vom Kunden, seinen Mitarbeitenden, seinen Beauftragten oder von seinen Gästen auf das Gelände des Dolder Grand ge-bracht und/oder verwendet werden. Die Versicherung von solchen Gegenständen ist Sache des Kunden. Das Dolder Grand kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen. Dem Dolder Grand steht es frei, seine Leistungen zu verweigern, bis der Kunde den Nachweis einer angemessenen Versicherung vorlegen kann.
8.2. Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung und anwendbaren rechtlichen Vorgaben verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Dolder Grand vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung oder seines Aufenthalts gegen das Dolder Grand erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen. Die Freistellungspflicht umfasst auch allfällige Anwalts- oder Gerichtskosten, die dem Dolder Grand entstehen.
8.3. Das Dolder Grand haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Für seine Hilfspersonen oder sonstigen beauftragten Dritten haftet das Dolder Grand nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung und für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden werden wegbedungen. Als indirekte Schäden im Sinne dieser AGB gelten insbesondere entgangener Gewinn und reine Vermögensschäden.
8.4. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen an Kunden übernimmt das Dolder Grand keinerlei Haftung. Es gelten ausschliesslich die Vertragsbestimmungen des externen Dienstleisters.
9. VERTRAGSRÜCKTRITT UND HÖHERE GEWALT
9.1 Das Dolder Grand ist berechtigt, entschädigungslos von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Aufenthalt oder die Veranstaltung des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Dolder Grand in der Öffentlichkeit gefährden kann, gegen die Bestimmungen dieser AGB oder anderer Weisungen des Dolder Grand verstösst. All-fällige Schadenersatzansprüche des Dolder Grand gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9.2 Der Rücktritt des Kunden von einem Vertrag richtet sich nach den Bestimmungen über die Annullierung für die betreffende Leistungskategorie. Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten der einzelnen Leistungen ist der Preis gemäss Reservierungsbestätigung (inkl. MwSt.).
9.3 Bei Vorliegen eines Ereignisses von höherer Gewalt wird die vom Ereignis betroffene Partei während der Dauer des Ereignisses von ihren vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass die andere Partei Schadenersatz verlangen kann. Ein Ereignis «Höherer Gewalt» liegt vor bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren und unverschuldeten Ursachen, die die Vertragserfüllung durch die davon betroffene Partei verunmöglicht und ausserhalb ihres Machtbereiches liegt. Ereignisse höherer Gewalt können Explosionen, Naturkatastrophen (wie Überflutungen, Erdbeben), Krieg, andere kriegerische Ereignisse, Epidemien und Pandemien, Embargos und staatliche Restriktionen (inkl. Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden betreffend die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten) sein. Kein Ereignis höherer Gewalt stellen Streiks und andere Arbeitsniederlegungen oder der Ausfall von Transportmitteln dar.
9.4 Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich vom Eintritt und dem Ende eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren. Sie ist verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit sie den Vertrag trotz dem Vorliegen des Ereignisses erfüllen kann.
9.5 Sofern die Dauer der Leistungsunmöglichkeit aufgrund von höherer Gewalt nicht abschätzbar ist, resp. länger als 24 Stunden dauert, ist das Dolder Grand nach dessen Wahl berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden entweder gesamthaft oder nur bezüglich einzelner Leistungen zurückzutreten. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandene Aufwendungen sind dem Dolder Grand zu vergüten. Das Dolder Grand ist berechtigt, solche Aufwendungen von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen.
10. BETREIBUNGSRECHTLICHES SPEZIALDOMIZIL IN DER SCHWEIZ
10.1 Kunden mit Wohnsitz im Ausland oder ohne festen oder bekannten Wohnsitz erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz zu unterstellen. Sie wählen zu Gunsten des Dolder Grand als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Dolder Hotel AG die Stadt Zürich. Der Kunde ist damit einverstanden, dass all-fällige für Ihn bestimmte Gerichts-/Vollstreckungsbehörden und/oder Vollstreckungsdokumente/Verfügungen und Entscheidungen mit rechts-verbindlicher Wirkung an die Adresse des Dolder Grand zugestellt werden können.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1 Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar (unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts). Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist die Stadt Zürich.
2. TEIL: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN
13. VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Zimmer und deren Einrichtung bei Zimmerbezug zu prüfen und diese mit Sorgfalt zu nutzen. Allfällige Mängel oder während dem Aufenthalt auftretende Schäden sind dem Dolder Grand umgehend zu melden. Für Schäden an der Ausstattung haftet der Kunde unabhängig davon, ob er diese selber verursacht hat oder ob sie durch Mitreisende oder Haustiere verursacht wurden. Fehlendes Inventar gilt als vom Kunden erworben und wird diesem in Rechnung gestellt. Das Dolder Grand ist berechtigt, die entsprechenden Kosten als Konsumation der Kreditkarte des Kunden zu belasten. Die dazugehörige Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per E-Mail zugestellt.
13.2 Sollte die Einrichtung im Zimmer oder sonst im Hotel durch den Kunden beschädigt oder zerstört worden sein, kommt der Kunde für die Neuanschaffung oder vollständige Reparatur auf. Ebenso für den Ertragsausfall des Zimmers zur vollen Rate. Für die Bezahlung von entstandenen Schäden und/oder zusätzlichen Reinigungsaufwänden, sowie den Ertragsausfall des Zimmers, ist das Dolder Grand berechtigt, die entsprechenden Kosten als Konsumation der Kreditkarte des Kunden zu belasten oder in Rechnung zu stellen. Die dazugehörige Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per E-Mail zugestellt.
13.3 Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Dolder Grand vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive anderen Gästen, Mitarbeitern oder Vertragspartnern) gegen das Dolder Grand erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten.
13.4 Das Dolder Grand dokumentiert alle vom Kunden verursachten Schäden oder Verunreinigungen am Tag der Abreise oder innerhalb von 48 Stunden nach Abreise, und kann dem Kunden bzw. dessen Versicherung diese Dokumentation jederzeit auf Wunsch per E-Mail zustellen.
14. AN- UND ABREISE
14.1 Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung oder ein längeres Verbleiben im Hotelzimmer.
15. ANNULIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR EINZELNE ZIMMER UND PRÄSIDENTEN-SUITEN
15.1. Die Annullierung einer Reservation von Hotelzimmern muss dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nach-folgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.
15.2. Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 9 Zimmer, ohne Präsidenten-Suiten) haben das Dolder Grand spätestens bis 15.00 Uhr (Ortszeit) am Vortag der Anreise zu erreichen. Bei einer späteren Annullierung wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet. Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 10 Nächten beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage. Die Stornierungsgebühren sind in der Reservationsbestätigung schriftlich festgehalten. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich das Dolder Grand das Recht vor, die nicht beanspruchten Übernachtungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
15.3. Die Annullierung der Buchung einer oder mehrerer Präsidenten-Suiten hat das Dolder Grand spätestens 3 Tage vor Anreise zu erreichen. Im Fall einer Annullierung nach Ablauf dieser Frist werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt): ab 3 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung.
16. GRUPPENBUCHUNGEN
16.1. Als Gruppenbuchungen gelten Buchungen von 10 oder mehr Zimmern. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dolder Grand bis spätestens 7 Tage vor Anreise eine definitive Gästeliste zukommen zu lassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
- Vor- und Nachnamen der Gäste
- Anreisezeit
- Zahlungsinstruktionen/-mittel der Gäste
16.2. Hat der Kunde ein Zimmerkontingent gebucht und wird dieses durch die gemeldeten Gäste nicht vollständig ausgeschöpft (oder wird keine Gästeliste gemeldet), ist das Dolder Grand berechtigt, die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents wieder für den offenen Verkauf freizugeben. Dies entbindet den Kunden nicht davon, seinen Zahlungsverpflichtungen gemäss den Annullationsbedingungen nachzukommen.
16.3. Die Annullierung einer Gruppenbuchung oder auch einzelner Zimmer der Gruppenbuchung hat das Dolder Grand spätestens wie folgt zu erreichen (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt):
- 10 bis 30 Zimmer: 60 Tage vor Anreise
- 31 bis 79 Zimmer: 90 Tage vor Anreise
- 80 bis 119 Zimmer: 120 Tage vor Anreise
- ab 120 Zimmern: 150 Tage vor Anreise
16.4. Im Fall einer Annullierung der gesamten oder eines Teils der Gruppenbuchung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäss Reservierungsbestätigung; eine nachträgliche Reduktion der Anzahl Zimmer bleibt unberücksichtigt):
10 bis 30 Zimmer:
- 59 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 29 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
31 bis 79 Zimmer:
- 89 bis 60 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 59 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
80 bis 119 Zimmer:
- 119 bis 75 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 74 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
ab 120 Zimmer:
- 119 bis 90 Tage vor Anreise: 50% der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 89 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der von der Annullierung betroffenen Übernachtungen gemäss Reservierungsbestätigung
16.5. Das Dolder Grand kann die Annullierungskosten nach eigenem Ermessen reduzieren, sofern das Dolder Grand die Zimmer zumindest zum gleichen Preis weitervermieten kann.
16.6. Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Dolder Grand und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
17. UMBUCHUNGEN DURCH DAS DOLDER GRAND
17.1. Wenn das Dolder Grand dem Kunden ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung gestellt. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das Dolder Grand dem Kunden ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.
3. TEIL: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR VERANSTALTUNGSLEISTUNGEN
18. VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG
18.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die von ihm gebuchten und genutzten Räumlichkeiten vor Übernahme zu prüfen und diese mit Sorgfalt zu nutzen. Allfällige Mängel oder während der Dauer der Nutzung auftretende Schäden sind dem Dolder Grand umgehend zu melden. Für Schäden haftet der Veranstalter, unabhängig davon, ob sie durch ihn oder durch seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden. Fehlendes Inventar gilt als vom Veranstalter erworben und wird diesem in Rechnung gestellt. Das Dolder Grand ist berechtigt, die entsprechenden Kosten als Konsumation der Kreditkarte des Veranstalters zu belasten. Die dazugehörige Rechnung wird dem Veranstalter auf Wunsch per E-Mail zugestellt.
18.2. Sollte die Einrichtung in den Veranstaltungsräumlichkeiten oder sonst im Hotel durch den Veranstalter oder seine Veranstaltungsteilnehmer beschädigt oder zerstört worden sein, kommt der Veranstalter für die Neuanschaffung oder vollständige Reparatur auf. Ebenso für den Ertragsausfall der Veranstaltungsräumlichkeiten zur vollen Rate. Für die Bezahlung von entstandenen Schäden und/oder zusätzlichen Reinigungsaufwänden, sowie den Ertragsausfall der Veranstaltungsräumlichkeiten ist das Dolder Grand berechtigt, die entsprechenden Kosten als Konsumation der Kreditkarte des Veranstalters zu belasten oder in Rechnung zu stellen. Die dazugehörige Rechnung wird dem Veranstalter auf Wunsch per E-Mail zugestellt.
18.3. Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Dolder Grand vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Dolder Grand erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
18.4. Das Dolder Grand dokumentiert alle Schäden und Verunreinigungen am Tag des Veranstaltungsendes oder innerhalb von 48 Stunden nach dessen Ende, und kann dem Veranstalter bzw. dessen Versicherung diese Dokumentation auf Wunsch per E-Mail zustellen.
18.5. Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes des Veranstaltungsorts entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Dolder Grand angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Dolder Grand jede Haftung ab.
19. RAUMNUTZUNG / BEWILLIGUNGEN
19.1. Das Dolder Grand behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Dolder Grand.
19.2. Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
20. TEILNEHMERZAHL BEI VERANSTALTUNGEN
20.1. Der Veranstalter hat dem Dolder Grand die endgültige Teilnehmerzahl (nachfolgend «bestätigte Personenzahl») möglichst frühzeitig mitzuteilen. Als Veranstaltungsdatum gilt der Beginn der Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen der erste Tag.
- Vorbehaltlich der Annullationsbestimmungen gemäss Ziff. 24 nachfolgend (vollständige Absage des Events) ist eine kostenlose Reduzierung der Personenzahl bei Events mit einer bestätigten Personenzahl bis 149 wie folgt möglich: Reduzierung der Personenzahl bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 40 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 20 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 29 bis 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 10 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
20.2. Vorbehaltlich der Annullationsbestimmungen gemäss Ziff. 24 nachfolgend (vollständige Absage des Events) ist eine kostenlose Reduzierung der Personenzahl bei Events mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 wie folgt möglich:
- Reduzierung der Personenzahl bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 40 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 20 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
- Reduzierung der Personenzahl 89 bis 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum um maximal 10 % der ursprünglich bestätigten Personenzahl.
20.3. Ist die effektive Personenzahl kleiner als die bestätigte Personenzahl (abzüglich von oben genannten kostenlosen Reduzierungen), so gilt die bestätigte Personenzahl (abzüglich von oben genannten kostenlosen Reduzierungen) als Grundlage für die Verrechnung.
20.4. Ist die effektive Personenzahl höher als die bestätigte Personenzahl, so werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Veranstalter nimmt zudem zustimmend zur Kenntnis, dass das Dolder Grand keine Verpflichtung zur Aufnahme der zusätzlichen Personen hat.
21. ANGABEN ZUM EVENT UND GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT
21.1. Der Veranstalter hat das Dolder Grand bei der Buchung transparent über den Zweck und die Art der Veranstaltung zu informieren. Sollte der Veranstalter den Zweck und die Art der Veranstaltung abändern, ist das Dolder Grand umgehend zu informieren. Stellt das Dolder Grand fest, dass der Veranstalter das Dolder Grand über Zweck und Art der Veranstaltung nicht richtig informiert hat und die Veranstaltung ein Reputationsrisiko für das Dolder Grand darstellen könnte, ist das Dolder Grand berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
22. ZUSCHLÄGE BEI VERANSTALTUNGEN
22.1. Ab 00.00 Uhr morgens wird pro Gast (basierend auf der bestätigten Personenzahl) und angebrochene Stunde ein Nachtzuschlag von CHF 10.00 verrechnet (mindestens CHF 250.00 pro Stunde).
23. VERPFLEGUNG BEI VERANSTALTUNGEN
23.1. Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Dolder Grand zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.
24. ANNULIERUNGSBEDINGUNGEN
24.1. Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veran-stalter mitgeteilt werden. Eine kostenlose Absage der Veranstaltung ist innerhalb der nachfolgenden Frist möglich:
- Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von bis 149 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 20): bis 120 Ta-ge vor dem Veranstaltungsdatum
- Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 20): bis 150 Tage vor dem Veranstaltungsdatum
24.2. Im Fall einer Absage nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter die Bereitstellungskosten und zusätzlich folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt (berechnet nach der in der Reservierungsbestätigung auf-geführten Teilnehmerzahl):
24.3. Veranstaltungen mit einer ursprünglich bestätigten Personenzahl bis 149 (exklusive allfälliger kostenloser Reduzierungen gemäss Ziff. 20):
- 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 80% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung.
- ab 29 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung.
24.4. Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 150 (exkl. allfällige kostenlosen Reduzierungen gemäss Ziff. 20):
- 149 bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 119 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Zahlung von 80% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
- ab 59 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
24.5. Falls der entstandene Umsatzverlust durch Kundenbuchungen von Dritten für den gleichen Zeitraum und die gleichen Räume kompensiert wird, kann das Dolder Grand nach eigenem Ermessen von der Inrechnungstellung der Annullierungskosten absehen oder diese reduzieren.
24.6. Für sämtliche Annullierungen
4. TEIL: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR SPA
25. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
25.1. Auf Leistungen des Spa kommen besondere Vertragsbedingungen zur Anwendung. Mit der Inanspruchnahme einer Leistung bestätigt der Kunde, von diesen zustimmend Kenntnis erlangt zu haben.
25.2. Kinder ab 12 Jahren sind in Begleitung von Erwachsenen im Spa willkommen. Sie können den Swimming Pool, die Aqua Zone mit Dampfbad und Sanarium, die Workout- und Group-Fitnesskurse sowie unser Behandlungsangebot nutzen. Für das Ladies’ Spa und Gentlemen’s Spa gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
26. ANNULIERUNGSBEDINGUNGEN
26.1. Annullierungen von Behandlungen bzw. von Buchungen für das Spa haben das Dolder Grand spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin bzw. vor Öffnung des Spa zu erreichen. Bei einer Annullierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Behandlungstermin ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Betrag zu bezahlen.
5. TEIL: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR GASTRONOMIELEISTUNGEN
27. EIGENVERANTWORTUNG FÜR UNVERTRÄGLICHKEITEN
27.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Personal des Dolder Grand vor Inanspruchnahme einer Gastronomieleistung auf allfällige Allergien oder andere Unverträglichkeiten hinzuweisen. Die Konsumation von Getränken und Speisen erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden und seiner zusätzlichen Gäste.
28. ANNULIERUNGSBEDINGUNGEN
28.1. Sofern in der Reservierungsbestätigung nichts anderes aufgeführt ist, haben Annullierungen von Reservationen für ein Restaurant oder eine andere kulinarische Leistung das Dolder Grand spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin zu erreichen. Bei einer Annullierung inner-halb von 24 Stunden vor dem reservierten Termin ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Betrag gemäss Reservierungsbestätigung zu bezahlen. Ist kein Betrag zum vorneherein vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, CHF 100.—pro angemeldeten Gast als Annullierungsgebühr zu bezahlen.
29. PREISÄNDERUNGEN
29.1. Änderungen von Menü- und Getränkepreise in den Restaurants/Bars des Dolder Grand können jederzeit vorgenommen werden. Es gelten die in den Menü- und Getränkekarten aufgeführten Preise zum Zeitpunkt des Aufenthaltes in den entsprechenden Restaurants/Bars.
Zürich, Juli 2025